Pleiten, Pech und Pannen und auf einmal waren es gefährliche Hunde…

Troubadix

... Wir befinden uns im Jahre 2016 n.Chr. Ganz Gallien ist von den Römern besetzt...

Hallo Ihr Lieben,
da es sich um ein laufendes Verfahren handelt umschreibe ich das Ganze ein wenig, ich möchte es Momentan nicht noch schlimmer machen als es schon ist.
Aber es kann auch nicht sein, das man erst über dasHundegesetz fällt, wenn man drinsteckt und alles zu spät ist.

Ein kurzes Wort zu mir, ich habe seit 33 Jahren Hunde und kenne mich zumindest ein bisschen mit Hunden aus. Mit meinen jetzigen Beiden,bin ich ehrenamtlich in einem Hundeverein tätig, als Trainer und betreibe mit dem einen auch Hundesport. Der andere arbeitet nicht so gerne, hilft mir aber bei der Ausbildung mit anderen Hunden.
Wir befinden uns im Jahre 2016 n.Chr. Der ganze hohe Norden ist von den Römern besetzt... Der ganze hohe Norden? Nein! Ein von unbeugsamen Hundehaltern bevölkertes Dorf hört nicht auf, dem Eindringling Widerstand zuleisten. Und das Leben ist nicht leicht für die römischen Amtspersonen die als Besatzung in dem befestigten Lager im hohen Norden liegen.

Ich lebe in einem Haus mit 1000qm Garten, der umzäunt ist. Mein einer Hund Shepherd Mix, ist ein wenig territorial veranlagt und rennt immer zum Zaun wenn andere Hunde vorbei gehen, kommt auf Zuruf aber sofort zurück und stellt das Gebelle ein. Dertutnix, ist ein direkter Nachbar ohne Gartennutzung, geht mit seinem Hund jeden Tag bei uns vorbei,lässt seinen Hund in der Leine hängend bellen und seinen Hund gegen unsere Hecke pinkeln. Sprich unsrere Hunde können sich nicht riechen. Dieser Rüde hat leider eine Leinenagression, ist auch ein Mix,Schulterhöhe ca 50cm, da er aber auch seine Tochter oder Freundin mit dem Hund gehen lässt und diese echt Probleme hat den Hund zu halten, gehe ich schon seit 3 Jahren nicht mehr bei uns spazieren, bzw nur morgens um 5 wo eh noch alle schlafen.Ansonsten gehe ich mit meinen eine andere Runde.

Dann an einem Tag im Februar, der Albtraum jedes Hundebesitzers, der Shepherd Mix, schafft es durch den 12 Jahre alten Zaun und stürzt sich auf den Hund von Dertutnix. Gutemine war zu der Zeit im Garten tätig, ist sofort nach vorne und hat sich den Mix geschnappt und wollte Ihn reinbringen, als mein DSH es dann unter Mühe auch geschafft hat sich durch das Loch zu quetschen. (Leider sind meine Hunde zu Hause FKK Hunde, sprich Sie sind nackt.) Der DSH ging (also normales gehen, kein draufstürzen) dann zu dem Hund von Dertutnix, dem vermutlich das Herz stehengeblieben ist, der Albtraum eines Halters eine Leinerambos. Gutemine versuchte noch den DSH zu rufen, leider erfolglos und die Beiden waren ein Knäuel. Weil Gutemine den Shepherd Mix nun nicht loslassen konnte, da er sonst vermutlich mitgemischt hätte, brachte Sie in schnell in Haus. Und war ca 20 sek später wieder vorne. In der Zwischenzeit kam Nachbar Methusalix dazu, brüllte in einerTour, wenn hier Kinder wären…die Frau von Nachbar Methusalix kam dann auch schon mit einem Knüppel…Als Gutemine wieder nach vorne kam, sah Sie noch wie Dertutnixmit dem Knüppel auf den DSH einschlug, sie brüllte er solle das sofort unterlassen,worauf der DSH von dem Hund abließ und zu Ihr kam.
(Mittlerweile habe ich schriftlich, das die Dertutnix und Methusalix 2 Knüppel auf dem Kopf des DSH kaputtgeschlagen haben)

Dertutnix war verständlicherweise total außer sich, Methusalix schrie immer noch wenn hier Kinder wären….

Gutemine hatte auch sofort nachgefragt als Dertutnix, nach 30 min. vom Tierarzt wiederkam ob es dem Hund gut gehe. Seine Antwort: Wie soll es Ihm wohl gehen, wenn er fast tot gebissenworden ist!

Als die Polizei kam,sagten die Beamten Sie wüssten überhaupt nicht was er hätte, sein Hund sei vergnügt und Verletzungen konnten Sie nicht erkennen.

Abends noch kurz meinen DSH kontrolliert, außer einer nassgesabberten Backe nix gefunden, aber das ist bei der Wolle auch sehr schwer. (Natürlich hatte er was, aber die Schorfplacken vielen erst nach einer Woche ab, war nur abgeschürft nix schlimmes) Der Shepherd Mix hatte gar nichts.

Ich habe den Vorfall sofort meiner Versicherung gemeldet, Schuldfrage stand ja außer Frage, abends noch einen Landschaftsgärtner gebeten, sofort einen neuen Zaun zu ziehen. Die Hunde hatten dann eine Woche Garten verbot, bis der neue Zaun da war.

Bitte an dieser Stelle keine Diskussionen das hätte nicht passieren dürfen, nein hätte es nicht, es ist aber nun Mal passiert. Es darf auch keine Leine reißen, kein Halsband, man darf nicht ausrutschen oder hinfallen, aber leider passieren solche Sachen.

4 Tage später kam die Rechnung, wieder ein Brief dabei meine Hunde hätten seinen totbeissen wollen.Behandlung eines subkutanen Hämatoms. Mit Röntgen und Vollnarkose. 128€. Ich habe das natürlich sofort überwiesen. Toll für eine Quetschung, Tierärzte werden auch immer frecher.

Wieder eine Woche später dann der Anhörungsbogen aus Rom von Cäsar, wegen der Gefährlichkeit meiner Hunde. Da ich ja an dem Tag nicht zu Hause war, wollte ich eigentlich nur klären ob Gutemine den Bogen ausfüllen muss oder ich. Dachte, wenn ich eh hinfahre, nimm einmal gleich alles mit. Ich die 2 Hunde eingepackt, nebst Prüfungen, Ausbildernachweis, Tierarztrechnung und Fotos von dem neuen Zaun.usw. Und fahre guter Dinge zum OA, Cesar sich die Unterlagen angeschaut, ist mit mir zum Auto, ich habe die Hunde rausgeholt, Cesar hat sich die zwei kurz angeschaut und sagt zu mir das sieht sehr schlecht aus.

Nun wurde ich doch einwenig unruhig und hielt es für besser mir einen Anwalt zu nehmen, dass ich mit ihm Zusammen den Anhörungsbogen ausfüllen kann.
Nein ich bin nicht Rechtschutzversichert und wer Rechtschutzversichert ist sollte ganz schnell nachschauen ob der Zusatz: Klage vor dem Verwaltungsgericht eingetragen ist,wenn nicht lehnt die Rechtschutzversicherung Vorfälle mit Hunden, gegenüber dem OA oder Gerichten, ab.
Einen Tag vor Ablauf derFrist, hat der Anwalt Rom angefaxt das er mich nun vertritt um Akteneinsicht bittet und um eine Fristverlängerung. Eher war leider kein Termin zu bekommen.

Rom hüllte sich inSchweigen. Nach 5 Tagen rief der Anwalt Cäsar an, wobei ihm am Telefonmitgeteilt wurde, er bräuchte keine Akteneinsicht, die Hunde werden sowieso als Gefährlich eingestuft. Eine Anhörung sei dafür nicht nötig. Einen Tag später hatte ich 2 Bescheide von Cäsar im Kasten, Maulkorb, Leinenzwang und, und und.

Begründung: 1. Sei es ausdem Vorfall nicht ersichtlich welcher Hund die GERINGFÜGIGE OBERFLÄCHLICHEVERLETZUNG zugefügt hätte.
§ 7 Abs. 3 desGefahrhundegesetztes eines Bundeslandes im Hohen Norden, wonach „Hunde, die einanderes Tier durch Biss geschädigt haben, ohne selbst angegriffen worden zusein, oder die einen anderen Hund trotz dessen erkennbarer artüblicherUnterwerfungsgestik gebissen haben“ als gefährlich gelten.

2. Haben meine Beiden Hunde schon öfter das Grundstück verlassen und Menschen auf gefährliche und aggressive Weise angegangen. Und es habe auch schon mehrer Beissvofälle gegeben, gegen andere Hunde, leider ist davon nie irgendwas zur Anzeige gekommen. Zeugen: Dertutnix und Methusalix....
Die Zeugenaussage von Methusalix, ein Witz: Ich hätte an dem Tag die Hunde getrennt (ich war gar nicht da...), er hat Blut gesehen, meine Hund hätte wild um sich bebissen, Dertutnix ist nicht viel besser, Sie konnten den DSH von der Kehle trennen.....15 min lang, hätte BEIDE Hunde seinen völlig zerlegt.....

Außerdem hätte ich zu Cesar, gesagt dass mein Shepherd Mix schnappen würde? Meine Hunde wurden nur im Auto begutachtet…usw. ich hätte einen abgelaufenen Sachkundenachweis vorgelegt, das stimm alles nicht... Wirklich Ohne Worte…
Meine Hunde haben sich noch nie Menschen gegenüber aggressiv verhalten, das kann jeder aus meinem Umfeld bestätigen. Diese Behauptung ist einfach unwahr, ebenso das die Beiden öfter das Grundstück verlassen haben.

Und nun habe ich 2 gefährliche Hunde. Die 2 dürfen jetzt nur noch mit Maulkorb und 2m Leine raus,Befreiung von dem Maulkorb in frühestens 2 Jahren, wenn der Wesenstest in einem Jahr bestanden werden sollte. Denn nach dem neunen modernen Hundegesetz gilt:

Der Antrag kann frühestens zwei Jahre nach Feststellung der Gefährlichkeit des Hundes und ein Jahr nach bestandenem Wesenstest gestellt werden.

Weder Rom noch ein Veterinär haben sich meine Hunde angeguckt. Es reicht also einfach eine Aussage von 2 Nachbarn die sich einig sind. Der Vorfall mit dem anderen Hund, ja war Mist, ich wäre auch geplatzt und stinkesauer gewesen, aber in meinen Augen Rüdenpöbelei wo wirklich nichts passiert ist und ich natürlich die TA kosten tragen muss.

Und das Gesetz gibt es nicht erst seit jetzt, 2011 hat ein Hundehalter fast den selben Vorfall bis vor das Landesverfassungsgericht gebracht nachzulesen hier:

Ich möchte mich hier aus NICHTS rausreden, aber da auch hier im Forum immer der Tenor ist, geh zum OA,kläre das vor Ort, ich würde das nicht wieder machen. Wäre ich bloß sofort zueinem Anwalt gegangen. Aber jammern nütz jetzt auch nichts, ob ich daran mit dem Anwalt etwas ändern kann weiß ich nicht, laut der Gesetztes Lage wage ich das aber stark zu bezweifeln. Eine Freude für die Kommunen, so kommt schließlich Geld in die leeren Kassen nun ist ja auch erhöhte Hundesteuerfällig.

Und da trotz abgeschaffter Rasseliste erhöhte Steuer verlangt wird.aber das sprengt nun den Rahmen.

Ja ich weiß viel Text, sorry.
Euer Troubadix
 
  • 28. März 2024
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Hi Troubadix ... hast du hier schon mal geguckt?
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Also erstmal finde ich es lächerlich so einen Text zu schreiben - du bist ein erwachsener Mensch, die User hier sind auch erwachsen, das Thema ist ernst, also völlig unpassend.

Da du ja als Hundetrainer tätig bist, wird dir nicht die Änderung des Landeshundegesetz entgangen sein - das gilt seit dem 1.Januar dieses Jahres und du bist mit deinen Hunden nunmal reingerasselt.

Diese Begründung reicht schon
Begründung: 1. Sei es ausdem Vorfall nicht ersichtlich welcher Hund die GERINGFÜGIGE OBERFLÄCHLICHEVERLETZUNG zugefügt hätte.
§ 7 Abs. 3 desGefahrhundegesetztes eines Bundeslandes im Hohen Norden, wonach „Hunde, die einanderes Tier durch Biss geschädigt haben, ohne selbst angegriffen worden zusein, oder die einen anderen Hund trotz dessen erkennbarer artüblicherUnterwerfungsgestik gebissen haben“ als gefährlich gelten.

Da beide Hunde in dem Angriff verwickelt waren, hätte dich da auch kein Anwalt raushauen können, beide Hunde haben das Grundstück verlassen und den anderen Hund angegriffen, ohne dass dieser zuerst gebissen hat. Jetzt gelten sie für die nächsten 2 Jahre als gefährliche Hunde (lass mal von deinem Anwalt checken, ob das auch die Steuer betrifft, oder diese erst greift, wenn die Gefährlichkeit durch den Test endgültig bestätigt wurde) und du kannst nur hoffen, dass der ausgearbeitete Wesenstest fair sein wird.
 
Also erstmal finde ich es lächerlich so einen Text zu schreiben - du bist ein erwachsener Mensch, die User hier sind auch erwachsen, das Thema ist ernst, also völlig unpassend.
Die Menschen hier ja, aber ich weiß nicht wer hier alles mitliest..und ich habe wirklich Stress mit den Beiden Nachbarn. Die Benehmen sich Beide leider alles andere als erwachsen...
Und Angriff...also echt wir reden hier von einem Bluterguss...es ist doch unerheblich ob das nun durch den Zaun verursacht ist, oder ob die Leine gerissen wäre oder was auch immer. Das kann doch nicht sein das Hunde wegen so einer Lappalie als gefährlich eingestuft werden können?
 
Mir war es, ehrlich gesagt, zu schwierig, mir den gesamten Text durchzulesen und die Asterix-Namen den entsprechenden Personen zuzuordnen.
Was durchaus daran liegen mag, dass ich Asterix nie gelesen habe :)

Tatsächlich sind Dir aber zwei Hunde durch den Zaun entwischt und es gab eine Rauferei, wenn ich es richtig verstehe.
Vielleicht wäre es wirklich besser gewesen, den Anwalt das regeln zu lassen, anstatt sich allein mit dem OA auseinanderzusetzen.
Allerdings denke ich, dass das Gesetz da nicht viel Spielraum lässt.
 
Aus menschlicher Sicht liegt die "Schuld" klar bei dir,aus der Sicht der Hunde sind sie ja wohl schon länger provoziert worden mit dem Aggressor am Zaun! Kenne das Problem selber,leider!
Allerdings kann es nicht sein das zwei Nachbarn sich in den Lügen ihrer Version verstricken,ein OA Mitarbeiter mit willkürlichen Aussagen wie "oh das sieht schlecht aus",nur vom Ansehen deiner Hunde,durchkommen!!!!!
Ich wohne selber in Schleswig Holstein und würde an deiner Stelle gerichtlich vorgehen und zwar so weit wie ich es finanziell leisten könnte.
Wo kommen wir denn hin wenn die Nachbarn mit Lügen und verhalltensauffälligen Hunden so eine Macht haben! Aus einer Mücke neun Elefanten machen!:wut:
Hilft dir jetzt leider auch nicht weiter, aber ich drücke die Daumen!
 
Das kann doch nicht sein das Hunde wegen so einer Lappalie als gefährlich eingestuft werden können?

Bestimmte Rassen werden als gefährlich eingestuft ohne jemals irgendwas getan zu haben ... willkommen im Leben eines Listenhundhalters ...

Ja, dumm gelaufen, kann man nicht rückgängig machen. Ich drücke die Daumen, dass der Wesenstest für euch gut ausfällt.
 
Und Angriff...also echt wir reden hier von einem Bluterguss...es ist doch unerheblich ob das nun durch den Zaun verursacht ist, oder ob die Leine gerissen wäre oder was auch immer. Das kann doch nicht sein das Hunde wegen so einer Lappalie als gefährlich eingestuft werden können?

Wenn du Hundetrainer bist, dann solltest du wissen, dass jede LHVO den Passus hat, das Hunde, die andere Hunde/Tiere/Menschen gebissen haben (in manchen LHVOs reicht dazu schon "gefahrdrohendes Anspringen" und/oder "bedrohen") als "gefährliche Hunde" eingestuft werden/werden können. Das ist auch nicht erst seit Anfang des Jahres so bei euch, sondern schon so lange es LHVOs gibt.
S-H ist den Hundehaltern wenigstens soweit entgegen gekommen, dass sie zur Streichung keinen HundeFührerSchein für alle Hundehalter gefordert hat, sondern wirklich den richtigen Schritt gegangen, nur die Hunde und Halter zu sanktionieren, die wirklich auffällig geworden sind. Und das sind deine 2 nunmal, da zwackt die Maus keinen Faden ab! Der andere Hund ist nicht zu euch auf das Grundstück, sondern deine beiden sind rausgehechtet und haben sich den anderen Hund gegriffen. Sie haben nicht einfach nur verbellt, sie haben ihn sich geschnappt - somit fallen deine Hunde unter die LHVO.

Eine Lappalie war und ist es nie gewesen, bloß haben sich die Leute nicht weiter drum gescherrt und wenn man keinen SoKa hatte, konnte man sich bisher eigentlich sicher fühlen, dass da nichts weiter kommt. Nun ist der andere Hundehalter aber auf die Idee gekommen, diesen Vorfall anzuzeigen. Warum und weshalb ist seine Sache - ist ja auch immer so eine "wie es in den Wald reinschallt"-Geschichte. Vielleicht ist er auch einfach nur ein Idiot, die gibt es überall unter Hundehaltern und Autofahrern aber vermehrt.
Da muss man als Halter von A.rschkrampen eben mit leben und den Hund soweit sichern, wie es nur geht, denn der Konsequenz (Einstufung als gefährlicher Hund) hat man sozusagen mit der Anschaffung des Hundes zugestimmt, ob man will oder nicht.

Ich drück dir wirklich die Daumen, dass ihr aus der Sache rauskommt, aber angesichts der Tatsache, dass mit der Abschaffung der Rasseliste ein politisches Risiko eingegangen wurde, glaube ich nicht, dass die Behörden hier irgendwo Milde zeigen wollen und können. Der Fall ist nunmal klar, so ungerecht es einem vorkommen mag.
 
Vom Anwalt Rechtsmittel gegen die Bescheide einlegen lassen..ich wuensch dir viel Glueck!
 
Ich sag es mal so , Troubadix : wenn Du dich im realoen Leben auch so ausdrückst/gibst wie hier , wirst du gerade in so einer Sache richtig Gegenwind bekommen ,- bzw. den hast Du ja schon ,- und deine Hunde auch.- Also , runter vom großen Pferd , rauf auf`s Pony und noch ein gutes Stück mit dem Boot rückwärts rudern , das wird helfen , - mindestens mittelfristig;).

Ich bin ehrlich , ich habe mir auch nicht deinen ganzen Text angetan , aber soviel habe ich verstanden : du bist rechtlich im Unrecht , die anderen haben die Mittel,- da geht man am besten zurück ins Körbchen und provoziert nicht.

LG Barbara


PS. : ich habe u.a. zwei DSH Hündinnen mit "Schreddertendenz"
 
Mein Mitgefühl hast du! Weiter wird dich das leider auch nicht bringen...
Ich würde versuchen mit der Amtsveterinärin zu reden...
 
Ich finde das schon erstaunlich, wie unterschiedlich die entsprechend Zuständigen das handhaben.

Hier gab es einen Vorfall und zwei Zeugen und zack wird das volle Programm aufgefahren.

In anderen Fällen wird nichts unternommen, obwohl es zum Teil mehrere Vorfälle sind (also auch mehrere Personen das melden), oder die Bedrohungslage eine ganz andere ist, weil der Hund frei auf dem Grundstück ist und das Grundstück nicht umzäunt...

Naja, wie dem auch sei, es wundert mich schon, wenn ein Hundetrainer nicht um die aktuelle Gesetzeslage weiß. Das beschäftigt einen als Hundemensch doch?!

@Coony : in der Verordnung von S-H steht auch der Passus mit dem "gefahrdrohenden Anspringen" drinnen.
 
Tja, ich nehme an, in erster Linie hast du dir hier deinen Frust vom Leib geschrieben, und diesen Frust kann ich auch verstehen.

Ob allerdings deine Überlegung, dass du besser gleich zum Anwalt statt zum OA gegangen wärst, dich weiter gebracht hätte, steht auf einem anderen Blatt. Denn wie du selbst weißt, erfüllt das, was deine Hunde getan haben, die Voraussetzungen im Gesetz, um als gefährlich eingestuft zu werden. Wenn man also beim zuständigen OA so drauf ist, das Gesetz ohne Wenn und Aber anzuwenden, wäre es immer so ausgegangen, egal ob du mit oder ohne Anwalt agiert hättest.
Es kann aber auch sein, dass du mit deinem Auftritt dort den "Cäsar" irgendwie gegen dich eingenommen hast. In dem Fall wäre es vielleicht wirklich geschickter gewesen, einen Anwalt zu beauftragen, dem so was eher nicht passiert wäre.

Der übliche Tenor hier im Forum nach Vorfällen ist meiner Erfahrung nach auch nicht, wie du schreibst, geh direkt zum OA und kläre das, sondern eher: nimm dir einen guten Anwalt, damit du nicht durch eine ungeschickte Äußerung oder Formulierung noch mehr Porzellan zerschlägst. Genau das könnte dir passiert sein.
 
Ich finde das schon erstaunlich, wie unterschiedlich die entsprechend Zuständigen das handhaben.

Hier gab es einen Vorfall und zwei Zeugen und zack wird das volle Programm aufgefahren.

In anderen Fällen wird nichts unternommen, obwohl es zum Teil mehrere Vorfälle sind (also auch mehrere Personen das melden), oder die Bedrohungslage eine ganz andere ist, weil der Hund frei auf dem Grundstück ist und das Grundstück nicht umzäunt...

Naja, wie dem auch sei, es wundert mich schon, wenn ein Hundetrainer nicht um die aktuelle Gesetzeslage weiß. Das beschäftigt einen als Hundemensch doch?!

@Coony : in der Verordnung von S-H steht auch der Passus mit dem "gefahrdrohenden Anspringen" drinnen.

Ich wusste das mit Sicherheit nur von Niedersachsen, deshalb hat es mich immer verwundert, das NDS immer als easypeesee hingestellt wurde, denn das kann ja ganz schnell gehen mit der Einstufung, wenn man Pech hat.

Nun ich denke in S-H ist momentan kein Spielraum mehr für OA oder Vetamt vorhanden - mit der Streichung der Rasseliste ist man ein "Risiko" eingegangen und so wird das neue Gesetz jetzt wohl in nächster Zeit mit voller Härte vollzogen werden. Pech für denjenigen, dem wirklich sein erster Vorfall passiert, aber andererseits logische Konsequenz dessen, was selbst Hundehalter immer fordern. Keine Pauschalverurteilungen, sondern nur nach Vorfall.
 
Das ist schon richtig, nur wäre es schön, wenn man bei dem Punkt "Vorfall" nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen würde.
Ich meine, wenn es so ist, wie vom TE geschildert, dass das Opfer ein Hämatom davontrug, könnte man die Kirche auch im Dorf lassen und das als Beleg ansehen, dass die angreifenden Hunde eben nicht besonders gefährlich sind.
Wenn sich Hunde jetzt gar nicht mehr raufen dürfen, wäre das auch nicht der gewünschte Erfolg der Gesetzesänderung, ich denke, da sind wir uns mehr oder weniger einig.
 
Es ist aber nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen, dass ist die Realität der LHVOs!
Das war schon immer so, nur hat man sich als Halter eines "Nicht-Listis" das immer schönreden können. Wir hatten die unselige Mäusediskussion, oder die fremde Katze im eigenen Garten - das hat schon immer gereicht um richtig tief im Schlamassel zu stecken, nur wurde uns "Unkenrufern" ja immer gesagt, wir würden übertreiben.

Der TE hat jetzt eigentlich nur das Problem, das S-H den Passus mit den 2 Jahren "gefährlicher Hund" drin stehen hat und man erst nach einem Jahr zum Wesenstest darf. Ja das ist unfair, aber wenigstens ist jetzt Gleichheit angesagt, es gilt für alle Hunde, je eher wir Hundehalter uns das klar machen, desto eher werden "Raufereien" vielleicht nicht mehr von anderen Hundehaltern zur Anzeige gebracht.
 
Es ist aber nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen, dass ist die Realität der LHVOs!
Das eine schließt das andere ja nicht aus. Ich empfinde es jedenfalls als deutlich unangemessen. Ein Nachbarschaftsstreit zwischen Hunden, bei dem kein Tropfen Blut floss. Lachhaft.

es gilt für alle Hunde, je eher wir Hundehalter uns das klar machen, desto eher werden "Raufereien" vielleicht nicht mehr von anderen Hundehaltern zur Anzeige gebracht.

Das bezweifle ich. Wer einen anderen HH wegen so was anzeigt, will, dass der Konsequenzen zu spüren kriegt. Und er denkt nicht, dass es ihn ebenso treffen kann, denn der Andere hat ja die Misttölen und hat sie nicht im Griff, nicht man selbst.
 
Ein Nachbarschaftsstreit zwischen Hunden, bei dem kein Tropfen Blut floss. Lachhaft.

Warum muss denn erst Blut fließen, damit es zählt?
Du hast doch auch ältere Hunde, wenn denen einer ins Kreuz springt, dann ist das wahrscheinlich schlimmer als bluten. Oder nimm die Halter von kleinen Hunden, kranken Hunden whatever. Das ist nicht lachhaft, außer man hat den Hund, der als "Gewinner" hervorgeht.
 
Lachhaft ist mMn was daraus entsteht. Natürlich sollte so was nicht passieren, passiert aber nunmal. Da kann man nun den normalen Weg gehen (Entschuldigen, Flasche Wein für die Besitzer, Packung Leckerlis für den Hund, TA Rechnung wenn nötig begleichen). Oder man macht einen riesen Aufriss mit Anzeige, Einstufung der Hunde, Nachbarschaftskrieg usw.
Ich zeig doch die Nachbarn nicht an, weil deren Kind meinem nen blaues Auge verpasst hat. Auch wenn das für mein Kind vielleicht tatsächlich unangenehm war.
 
Was ich jetzt an der ganzen Diskussion nicht verstehe ist, warum der Anwalt kein Rechtsmittel gegen den Bescheid einlegt.
Das kostet der TE nicht die Welt und ist der ganz normale Weg Weg, gegen den Bescheid vorzugehen.
 
Ich zeig doch die Nachbarn nicht an, weil deren Kind meinem nen blaues Auge verpasst hat. Auch wenn das für mein Kind vielleicht tatsächlich unangenehm war.
Naja wenn mein Kind am Boden liegt und zusammen getreten wird und nachgetreten wird würd ich schon sehr deutlich werden ;) und wenn dann noch Uneinsichtigkeit dazu kommt sicher auch weiter gehen..
Man sollte vielleicht auch nicht vergessen das hier grad nur eine Seite der Geschichte geäußert wird.
 
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