@Salvation
Ja, sie hat gegen die Regel verstoßen und den Hund nicht angemeldet, aber kann mir jemand sagen, wie dort, wo sie wohnt, auf solche Dinge reagiert wird und Verstöße geahndet werden?
hoffentlich mit der nötigen konsequenz, dass es keine nachahmer auf den plan ruft!
Ist es automatisch so, dass weil sie den Hund nicht gemeldet hatte, der Hund ihr jetzt abgenommen werden muss?
hoffentlich
Im Enteffekt ist es doch so, dass ein Kind von einem Pitt verletzt wurde, aber der Hund anscheinend unbedenklich ist. Man muss also zum Entschluss gekommen sein, dass es sich um einen unglücklichen Unfall handelte.
Bei jedem anderen Hund würde man nie auf die Idee kommen, den Hund einziehen zu lassen.
ich würde mir bei verstößen gegen auflagen härtere starfen wünschen und das unabhängig von der rasse, auch wenn ein labbi oder yorki da ohne leine rumläuft, wo es verboten ist.
Auch hier in Detschland ist es nicht überall so, dass der Hund einem abgenommen wird, weil man ihn nicht gemeldet hat. Ich kenne einige, die das nachträglich machen durften.
was einige natürlich gerade dazu verleitet, ihren hund gar nicht anzumelden nach dem motto; ich warte solange bis sie mich erwischen.
Das ist hier aber eine Entscheidung, die die Öffentlichkeit beruhigen und befriedigen soll. Undenkbar, dass man einfach nur sagen würde, dass es ein unglücklicher Unfall war und man der Halterin die Gelegenheit gibt, um nachzu bessern. Oder ist das nicht möglich?
Hat sie eine körperliche Behinderung oder sonstwelche Einschränkungen, die den Schluss zulassen, dass sie nicht die Richtige ist?