Haltung eines Listenhundes

Schennue

Hallo :hallo:
Habe mich gerade weng durchs Forum gelesen. Könntet ihr mir meine Fragen beantworten, ob ich das jetzt alles richtig verstanden habe?!
Ich wohne in Baden Württemberg, in der nähe von Donauschingen.

Ein Listenhund darf ich auch von Privat übernehmen, solange er noch keine 6 Monate alt ist. Also kann ich auch einen Hund z.B. aus einem anderen Bundesland übernehmen?

Mit 6 Monaten muss der Hund einen Wesenstest ablegen, danach nochmals mit 18 Monaten?

Ich benötige zur Haltung nur das Poliz. Führungszeugnis und die Genehmigung vom Vermieter? Kein Sachkundenachweis?

Danke schonmal im Voraus :D
 
  • 28. März 2024
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Hi Schennue ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hi,

Du hast fast recht, richtig sind die Aussagen bezüglich des Verhaltenstest.

Sachkunde würdest du für die haltung eines Kampfhundes brauchen, also einen ohne Verhaltenstest oder einer der nachweislich gefährlich ist, und für diesen Fall bräuchtest du eine Genehmigung, die du nie kriegen würdest, also brauchst du das nicht.


Einen Soka mit bestandenem Verhaltesntest kannst Du jederzeit von Privat übernehmen, dazu brauchst du keine Genehmigung.

Eine Genehmigung des Vermieters ist bei jeder Hunderasse voraussetzung.

Sokas aus anderen Bundesländern hängt davon ab wie dein OA mitspielt, Verhaltenstest von anderen Bundesländern "können" anerkannt werden dann gibt es keine Problem, wenn er keinen Test hat, dann geht das prinzipiell so das du solange er den Test noch nicht hat einen Maulkorb aufziehst, aber dazu muss das OA sein ok geben, wenn die nein sagen dann hast du keine Chance. Userin Midivi hat mal einen Soka aus dem TH Worms nach BaWü vermittelt, das ging wie oben beschrieben.


Führungszeugnis , da bin ich der Meinung man braucht das nicht, aber es gibt auch andere Meinungen dazu.
 
Am einfachsten hast du es, wenn du einen SoKa aus einem TH in BW übernimmst der den Wesenstest schon hat ;D
 
Versteh ich irgendwie immer noch nicht.

Einen Jungen Hund, unter 6 Monaten, kann ich doch auch von Privat, ohne Wesenstest, übernehmen, oder?
Ordnungsgemäß anmelden und mit 6 Monaten den Wesenstest machen, oder nicht?

Ich hab vor kurzem eine Frau mit einen American Stafford getroffen, der war importiert, unter 6 Monate. Und sie meinte, das wäre kein Problem, einfach normal anmelden, Wesenstest machen und dann hat man seine Ruhe..

Was stimmt den jetzt?
 
Der importierte AmStaff ist rechtlich nicht in Ordnung. Importverbot.
 
Luzi, du hast ja recht. Nur, wer redet innerhalb von Deutschland von Import?
 
Der Hund kam aus dem Ausland, hatte auch kupierte Ohren.

Ich weiß schon, das es ein Importverbot gibt..
 
Der Hund kam aus dem Ausland, hatte auch kupierte Ohren.

Ich weiß schon, das es ein Importverbot gibt..

Schade. Nicht mal mehr am Sonntag sind die Menschen gut ... *seufz*



Ausschnitt aus dem Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland (Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz - HundVerbrEinfG:(

§ 2 Einfuhr- und Verbringungsverbot
(1) Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire- Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden dürfen nicht in das Inland eingeführt oder verbracht werden.

(...)

Ist eine Straftat nach § 5 oder eine Ordnungswidrigkeit nach § 6 Abs. 1 begangen worden, so können
1. Hunde und sonstige Gegenstände, auf die sich die Straftat oder Ordnungswidrigkeit bezieht, und
2. Hunde und sonstige Gegenstände, die durch die Straftat oder Ordnungswidrigkeit hervorgebracht oder zu ihrer Begehung oder Vorbereitung gebraucht worden oder bestimmt gewesen sind,
eingezogen werden. § 74a des Strafgesetzbuches und § 23 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten sind anzuwenden.

Halte Dich nicht an Leute, die ihre Hunde nicht nur illegal halten, sondern auch illegal einführen!
 
Mich intressiert diese Frau auch nicht. Ich wollte doch nur nachfragen :verwirrt:

Und aus dem Ausland würde ich ganz bestimmt keinen Hund importieren..

Aber meine Frage wurde leider immer noch nicht beantwortet:

"Einen Jungen Hund, unter 6 Monaten, kann ich doch auch von Privat, ohne Wesenstest, übernehmen, oder?
Ordnungsgemäß anmelden und mit 6 Monaten den Wesenstest machen, oder nicht?"
 
Mich intressiert diese Frau auch nicht. Ich wollte doch nur nachfragen :verwirrt:

Und aus dem Ausland würde ich ganz bestimmt keinen Hund importieren..

Aber meine Frage wurde leider immer noch nicht beantwortet:

"Einen Jungen Hund, unter 6 Monaten, kann ich doch auch von Privat, ohne Wesenstest, übernehmen, oder?
Ordnungsgemäß anmelden und mit 6 Monaten den Wesenstest machen, oder nicht?"

ja das kannst du. und zu deiner frage warum: weil ein ast oder apbt oder bt erst ab dem 6.lebensmonat als potenziell gefährlich gilt und somit genehmigungspflichtig ist.

das beste ist du meldest den hund sobald du ihn hast gleich zum wt an und beantragst dabei gleich die vorläufige haltergenehmigung. denn es ist nicht so dass du sofort immer gleich einen termin bekommst wenn der hund grad 6mon. alt geworden ist. und für diese zeit bis zum test brauchst du eine vorläufige haltergenehmigung(schriftl.). und die muss dir erteilt werden wenn du deinen hund ordnungsgemäß gemeldet hast und auch zum wt angemeldet hast etc...

für hunde älter als 6mon und erwachsene hunde bekommt man in seltenen fällen auch eine vorläufige haltergenehmigung wenn man den hund gleich zum wt anmeldet noch bevor er aus dem tierheim geholt wird(ab dem 6.mon ist eine übernahme von privat nur möglich wenn er schon den wt hat)....sowas ist aber sehr schwierig.
 
Klar kommt auch ein Hund aus dem Tierschutz in Frage.
Luke, mein Hund, kommt auch aus dem Tierschutz..

@ Schnuddelwuddel: Danke für die ausführliche Antwort :)
 
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